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Meine Grundsätze

Hebammenpraxis-Fulda-3

Foto: iStock

Grundsätze einer Ethik für Hebammen

Hebammen arbeiten in einer gesellschaftlichen Verantwortung und begleiten  Frauen, Kinder, Partner und Familien besonders während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Menschenwürde und die Rechte der Frau sind wesentliche Maßstäbe für ihr Handeln. Eine Qualifizierte Ausbildung befähigt sie dazu.

Hebammen sehen in menschlicher Fortpflanzung und Geburt natürliche Lebensvorgänge, die einer fachkundigen Begleitung bedürfen. Wo Menschen in diese Vorgänge eingreifen, muß die Würde der Frau gewahrt sein und ihr Selbstbestimmungsrecht geachtet werden. Umfassende Information und ausreichend Zeit sind die Voraussetzungen für eine Entscheidungsfindung.

Hebammen unterstützen sich gegenseitig und arbeiten mit anderen Berufsgruppen zusammen, die sie beratend hinzuziehen. Sie überweisen, wenn die Situation es erfordert.

Hebammen haben eine staatlich geregelte Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Hebammen dürfen keiner Frau die für sie notwendige Hilfe verweigern, unabhängig von Rasse, Kultur, Weltanschauung, gesellschaftlicher Stellung und Lebensführung.

Hebammen schützen in ihrem beruflichen Alltag Frauen und Familien vor körperlichen und seelischen Schäden. Deren Gesundheit und Wohlergehen ist Ziel ihres gesellschaftlichen Engagements. Ihr Wissen und ihre beruflichen Fähigkeiten geben ihnen Verantwortung über die ihnen anvertrauten Menschen.

Hebammen erforschen ihre Arbeit und begleiten sie wissenschaftlich, um die Qualität zu sichern. Sie gestalten ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Hebammen bemühen sich gemeinsam um ihre gesellschaftliche Anerkennung und eine gerechte Entlohnung.

Hebammen beobachten mit kritischer Aufmerksamkeit neue Entwicklungen auf den Gebieten Geburtshilfe, Reproduktionsmedizin und Genforschung.

Die Grundsätze einer Ethik für Hebammen wurde 1991 aufgrund einer Empfehlung des Internationalen Hebammenverbandes von einem Arbeitskreis des BDH entwickelt.
Die Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Hebammen hat diese Grundsätze im April 1992 diskutiert und einstimmig angenommen.

Quelle: „Das Hebammenbuch“ 3. Auflage, Mändle, Opitz-Kreuter, Wehling, Kap. 1, S. 8

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